Ort: Vereinssitz, Strauchergasse 13, 8020 Graz
Datum: 13.05.2024, 16:00 - 18:00
Anwesende: Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger
Beschlussfähigkeit: 2/2
- Mitgliedsbeitrag - Neuregelung wegen der Option: Mehrfachteilnahme
- Aufnahme von Volleinspeiseanlagen
Wie im Vorstandsmeeting vom 02.04.2024 festgehalten, wollen wir die Mehrfachteilnahme unserer Mitglieder bei kooperierenden EEGs möglich machen. Es wäre aber schade, wenn dadurch eine Mehrbelastung an Mitgliedsbeiträgen entstehen würde und dadurch die Vorteile der Mehrfachteilnahme potenziell nicht genützt werden.
Zu erwartende Vorteile bei der Mehrfachteilnahme (BEG und EEG) sind:
Produzenten | Verbraucher |
---|---|
Höherer Absatz bei gut eingestellten Teilnahmefaktor zwischen BEG und EEG | Ganzjährige Versorgung mit echten Ökostrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft. |
Andererseits wurde in der Generalversammlung am 20.11.2023 ein Modell überlegt, welches darauf ausgelegt war, dass vor allem Einspeiser, aber auch kleine Verbraucher durch den Mitgliedsbeitrag keinen finanziellen Nachteil erleiden. Seitdem hat sich wieder viel geändert und die OEMAG hat seit 01.01.2024 Abschläge eingeführt, die für unsere Produzenten bis 25kWp keine Rolle spielen. Damit ist die Notwendigkeit einer reduzierten Mitgliedsgebühr im 2. Jahr für Monate mit geringem Umsatz nicht mehr gegeben. Bei Verbrauchern lässt sich spätestens mit der Teilnahme an einer regionalen EEG im Zusammenspiel mit der BEG soviel Geld sparen, dass eine Reduktion der Mitgliedsgebühr im 2. Jahr auch nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Beim Mitgliedsbeitrag sollte tunlichst darauf geachtet werden, dass es eine klare, faire und einfache Lösung dafür gibt. Auch dürfen die bestehenden Mitglieder keinen unmittelbaren Schaden aus einer Änderung des Modells haben.
Man kann sich alternativ auch Gutschriften beim Mitgliedsbeitrag über das Empfehlungssystem überlegen, aber das soll ggf. nach vollständiger Etablierung des Mitgliederportals erfolgen.
Vorschlag: Wenn sich jemand für die Mehrfachteilnahme (BEG + EEG) entscheidet, dann gibt es keine Mehrkosten beim Mitgliedsbeitrag und keine Gutschriften im 2. Jahr. Die 12 €/Jahr/Zählpunkt werden zwischen BEG und der jeweiligen EEG zu je 50 % aufgeteilt. Die Zuteilung der 6 € auf ein spezifisches Verrechnungskonto erfolgt mit dem Start einer regionalen EEG unabhängig vom jeweiligen Monat im Jahr.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Schon im November 2023 wurde überlegt, wie man auch Volleinspeiseanlagen in die 7Energy - BEG aufnehmen könnte und deshalb wurde der Prozess der Rechtsnachfolge für eine kleine PV-Volleinspeiseanlage bei der OeMAG angestoßen.
Wie im Vorstandsmeeting vom 20.03.2024 ausgeführt, haben wir dort entschieden, dass wir vorläufig keine Volleinspeiseanlagen aufnehmen.
Es hat sich aber gezeigt, dass es viele Energiegemeinschaften gibt, welche überhaupt kein Problem darin sehen, auch die Volleinspeiser mit aufzunehmen.
Vorschlag: Wir stellen Volleinspeisern eine Zusatzvereinbarung ("Sideletter") zur Verfügung, welche die rechtliche Unsicherheit anspricht und festhält, dass der Verein schad- und klaglos zu halten ist. Nach Unterzeichnung dieser Zusatzvereinbarung können auch diese Anlagen aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen