(back to main list) #Bundestag 18-44 ######(Keywords ranked by tf-idf-statistic)
rank | term | ft | tfidf | tf | idf |
---|---|---|---|---|---|
1 | Energiewirtschaftsrechts | 61 | 0.12955 | 0.04824 | 2.68558 |
2 | Schall | 17 | 0.11291 | 0.02984 | 3.78419 |
3 | Oststrecke | 12 | 0.10500 | 0.02775 | 3.78419 |
4 | Bagatellgrenzen | 11 | 0.10341 | 0.02733 | 3.78419 |
5 | EU-Beihilfeleitlinien | 11 | 0.10341 | 0.02733 | 3.78419 |
6 | Produktionsschwankungen | 10 | 0.10183 | 0.02691 | 3.78419 |
7 | Unterförderung | 10 | 0.10183 | 0.02691 | 3.78419 |
8 | Bahnrandstreifen | 9 | 0.10025 | 0.02649 | 3.78419 |
9 | Akteursvielfalt | 8 | 0.09867 | 0.02607 | 3.78419 |
10 | Ausbaukosten | 7 | 0.09708 | 0.02565 | 3.78419 |
11 | Ausschreibungsmodellen | 7 | 0.09708 | 0.02565 | 3.78419 |
12 | Schienenbonus | 7 | 0.09708 | 0.02565 | 3.78419 |
13 | Anlagenherstellern | 6 | 0.09550 | 0.02524 | 3.78419 |
14 | Autobahn- | 6 | 0.09550 | 0.02524 | 3.78419 |
15 | Einspeisetarifen | 6 | 0.09550 | 0.02524 | 3.78419 |
16 | Förderrahmen | 6 | 0.09550 | 0.02524 | 3.78419 |
17 | Verkehrslärmschutzverordnung | 6 | 0.09550 | 0.02524 | 3.78419 |
18 | vorherrschender | 6 | 0.09550 | 0.02524 | 3.78419 |
19 | Wärmegewinnung | 6 | 0.09550 | 0.02524 | 3.78419 |
20 | Ackerbau | 5 | 0.09392 | 0.02482 | 3.78419 |
- d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . .
- d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . .
- d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Dem vorliegenden
- d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich lehne die No
- d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der vorliegende
###Schall
- eit das vorgelegte Berechnungsmodell der Schall 03 die unterschiedlichen Forderungen dies
- s für den Schienenverkehrslärm, also der Schall 03, wird das Verfahren dem heutigen Stand
- ss die Bundesregierung die Anwendung der Schall 03 überprüft und uns spätestens im vierte
- eschlossen werden könnten, damit wir die Schall 03 ab dem 1. Januar 2015 anwenden und dam
- ik darauf reagieren. Das tun wir mit der Schall 03, indem wir die Berechnungsmethoden, di
###Oststrecke
- 265 Millionen Euro jetzt den Ausbau der Oststrecke auf den Weg gebracht. Dadurch wollen wir
- ht. Wir haben nicht auf allen Teilen der Oststrecke Baurecht. Da, wo wir dieses Recht haben,
- mir zustimmen: Im 2013erHaushalt war die Oststrecke mit 130 Millionen Euro veranschlagt. Sie
- chleusenkammer, sondern auch die für die Oststrecke vorliegen. Dabei geht es um insgesamt 750
- vorbereitenden Maßnahmen – also für die Oststrecke des NOK – kosteten bislang gut 8 Mio. Eur
- g einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach
- EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Anlage 16 Erklärung nach § 31
- g einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach
- g einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach
- EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Ich freue mich, dass alles fü
- eint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur A
- Umfang nach – aus meiner Sicht über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugest
- zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugest
- eint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur A
- eint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur A
- l- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu
- können. Zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen müssen fossile Kraftwerke in Bereitschaft
- können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen
- können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen
- l- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu
- enden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Wir erkennen an, d
- enden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Die vollständige B
- unter den Stromgestehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einf
- unter den Stromgestehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einf
- enden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Ich erkenne an, da
- derung von Sonnenenergie auf Autobahnund Bahnrandstreifen treibt nicht nur die Kosten in die des Ab
- erung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung
- erung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung
- (C) von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen weiterhin möglich. Hier hätten zudem Kost
- n Photovoltaikanlagen auf Autobahnen und Bahnrandstreifen erhalten. Leider waren der zuständige Bun
- einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten
- einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten
- lisierung der Energieproduktion und eine Akteursvielfalt, die es sonst im Energiebereich nicht gib
- einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten
- einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten
###Ausbaukosten
- en nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit un
- en nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit un
- en nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit un
- uerbaren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu begrenzen und so die Akzeptanz der Ene
- uerbaren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu begrenzen (D) und so die Akzeptanz de
- ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien (D) 4022 Deu
- ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher,
- ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher,
- ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher,
- ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher,
- für den Lärmschutz, der Abschaffung des Schienenbonus und der Einführung der lärmabhängigen Tra
- die Abschaffung des unsäglichen Relikts Schienenbonus durch die Hintertür wieder rückgängig gem
- ie Rechenverfahren einzubeziehen und den Schienenbonus, der zum 1. Januar 2015 glücklicherweise
- igen Gleispflege werden. Der Wegfall des Schienenbonus wurde eingerechnet. Auch dies muss nachvo
- aschenspielertricks an. Zuerst wurde der Schienenbonus mit Wirkung ab dem Jahr 2015 abgeschafft.
- Das gefährdet bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch die Technol
- etzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Techno
- etzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Techno
- s sind nun (B) bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Techno
- etzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Techno
###Autobahn-
- dert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
- dert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
- hren. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
- dert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
- dert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
- Erreichens der Ausbauziele gegenüber (B) Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Euro
- des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen (D) .
- des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Euro
- dem Erreichen der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Euro
- des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Euro
###Förderrahmen
- en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
- en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
- en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
- en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
- en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
###Verkehrslärmschutzverordnung
- ung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Das war so kompliziert, d
- ehr, dass mit der Fortschreibung der 16. Verkehrslärmschutzverordnung (C) nun endlich verbesserte Lärmschutzma
- rung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) Drucksachen 18/1280, 18/13
- . 1990, vor 24 Jahren, trat die aktuelle Verkehrslärmschutzverordnung in Kraft. Seither hat sich auf der Schien
- rung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) Drucksachen 18/1280, 18/13
- ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
- ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
- ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
- ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
- ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
- ingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftspe
- ingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftspe
- ingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftspe
- ingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftspe
- Zukunftsperspektive genommen. Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse als grundlastfähige und spei
###Ackerbau
- Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird
- Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird
- Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird
- Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird
- Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird