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(back to main list) #Bundestag 18-44 ######(Keywords ranked by tf-idf-statistic)

rank term ft tfidf tf idf
1 Energiewirtschaftsrechts 61 0.12955 0.04824 2.68558
2 Schall 17 0.11291 0.02984 3.78419
3 Oststrecke 12 0.10500 0.02775 3.78419
4 Bagatellgrenzen 11 0.10341 0.02733 3.78419
5 EU-Beihilfeleitlinien 11 0.10341 0.02733 3.78419
6 Produktionsschwankungen 10 0.10183 0.02691 3.78419
7 Unterförderung 10 0.10183 0.02691 3.78419
8 Bahnrandstreifen 9 0.10025 0.02649 3.78419
9 Akteursvielfalt 8 0.09867 0.02607 3.78419
10 Ausbaukosten 7 0.09708 0.02565 3.78419
11 Ausschreibungsmodellen 7 0.09708 0.02565 3.78419
12 Schienenbonus 7 0.09708 0.02565 3.78419
13 Anlagenherstellern 6 0.09550 0.02524 3.78419
14 Autobahn- 6 0.09550 0.02524 3.78419
15 Einspeisetarifen 6 0.09550 0.02524 3.78419
16 Förderrahmen 6 0.09550 0.02524 3.78419
17 Verkehrslärmschutzverordnung 6 0.09550 0.02524 3.78419
18 vorherrschender 6 0.09550 0.02524 3.78419
19 Wärmegewinnung 6 0.09550 0.02524 3.78419
20 Ackerbau 5 0.09392 0.02482 3.78419

###Energiewirtschaftsrechts

  • d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . .
  • d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . .
  • d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Dem vorliegenden
  • d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich lehne die No
  • d zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der vorliegende

###Schall

  • eit das vorgelegte Berechnungsmodell der Schall 03 die unterschiedlichen Forderungen dies
  • s für den Schienenverkehrslärm, also der Schall 03, wird das Verfahren dem heutigen Stand
  • ss die Bundesregierung die Anwendung der Schall 03 überprüft und uns spätestens im vierte
  • eschlossen werden könnten, damit wir die Schall 03 ab dem 1. Januar 2015 anwenden und dam
  • ik darauf reagieren. Das tun wir mit der Schall 03, indem wir die Berechnungsmethoden, di

###Oststrecke

  • 265 Millionen Euro jetzt den Ausbau der Oststrecke auf den Weg gebracht. Dadurch wollen wir
  • ht. Wir haben nicht auf allen Teilen der Oststrecke Baurecht. Da, wo wir dieses Recht haben,
  • mir zustimmen: Im 2013erHaushalt war die Oststrecke mit 130 Millionen Euro veranschlagt. Sie
  • chleusenkammer, sondern auch die für die Oststrecke vorliegen. Dabei geht es um insgesamt 750
  • vorbereitenden Maßnahmen – also für die Oststrecke des NOK – kosteten bislang gut 8 Mio. Eur

###Bagatellgrenzen

  • g einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach
  • EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Anlage 16 Erklärung nach § 31
  • g einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach
  • g einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach
  • EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Ich freue mich, dass alles fü

###EU-Beihilfeleitlinien

  • eint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur A
  • Umfang nach – aus meiner Sicht über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugest
  • zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugest
  • eint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur A
  • eint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur A

###Produktionsschwankungen

  • l- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu
  • können. Zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen müssen fossile Kraftwerke in Bereitschaft
  • können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen
  • können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen
  • l- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu

###Unterförderung

  • enden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Wir erkennen an, d
  • enden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Die vollständige B
  • unter den Stromgestehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einf
  • unter den Stromgestehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einf
  • enden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Ich erkenne an, da

###Bahnrandstreifen

  • derung von Sonnenenergie auf Autobahnund Bahnrandstreifen treibt nicht nur die Kosten in die des Ab
  • erung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung
  • erung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung
  • (C) von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen weiterhin möglich. Hier hätten zudem Kost
  • n Photovoltaikanlagen auf Autobahnen und Bahnrandstreifen erhalten. Leider waren der zuständige Bun

###Akteursvielfalt

  • einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten
  • einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten
  • lisierung der Energieproduktion und eine Akteursvielfalt, die es sonst im Energiebereich nicht gib
  • einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten
  • einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten

###Ausbaukosten

  • en nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit un
  • en nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit un
  • en nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit un
  • uerbaren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu begrenzen und so die Akzeptanz der Ene
  • uerbaren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu begrenzen (D) und so die Akzeptanz de

###Ausschreibungsmodellen

  • ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien (D) 4022 Deu
  • ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher,
  • ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher,
  • ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher,
  • ische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher,

###Schienenbonus

  • für den Lärmschutz, der Abschaffung des Schienenbonus und der Einführung der lärmabhängigen Tra
  • die Abschaffung des unsäglichen Relikts Schienenbonus durch die Hintertür wieder rückgängig gem
  • ie Rechenverfahren einzubeziehen und den Schienenbonus, der zum 1. Januar 2015 glücklicherweise
  • igen Gleispflege werden. Der Wegfall des Schienenbonus wurde eingerechnet. Auch dies muss nachvo
  • aschenspielertricks an. Zuerst wurde der Schienenbonus mit Wirkung ab dem Jahr 2015 abgeschafft.

###Anlagenherstellern

  • Das gefährdet bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch die Technol
  • etzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Techno
  • etzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Techno
  • s sind nun (B) bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Techno
  • etzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Techno

###Autobahn-

  • dert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
  • dert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
  • hren. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
  • dert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob
  • dert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, ob

###Einspeisetarifen

  • Erreichens der Ausbauziele gegenüber (B) Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Euro
  • des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen (D) .
  • des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Euro
  • dem Erreichen der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Euro
  • des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Euro

###Förderrahmen

  • en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
  • en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
  • en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
  • en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell
  • en für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stell

###Verkehrslärmschutzverordnung

  • ung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Das war so kompliziert, d
  • ehr, dass mit der Fortschreibung der 16. Verkehrslärmschutzverordnung (C) nun endlich verbesserte Lärmschutzma
  • rung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) Drucksachen 18/1280, 18/13
  • . 1990, vor 24 Jahren, trat die aktuelle Verkehrslärmschutzverordnung in Kraft. Seither hat sich auf der Schien
  • rung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) Drucksachen 18/1280, 18/13

###vorherrschender

  • ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
  • ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
  • ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
  • ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll
  • ulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, soll

###Wärmegewinnung

  • ingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftspe
  • ingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftspe
  • ingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftspe
  • ingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftspe
  • Zukunftsperspektive genommen. Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse als grundlastfähige und spei

###Ackerbau

  • Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird
  • Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird
  • Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird
  • Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird
  • Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird