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Non-Textual Content #22

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oweidner opened this issue Aug 10, 2012 · 5 comments
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Non-Textual Content #22

oweidner opened this issue Aug 10, 2012 · 5 comments
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@oweidner
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Mir fallen folgende Inhalte auf, z.B.:

  • Inhalt: nicht erfaßtes Grunderwerbsverzeichnis, Fundstelle: Anlageband II zum BGBl. I Nr. 22 vom 19.4.1994 I 734, S. 231 - 280
  • Inhalt: nicht erfaßter Erläuterungsbericht mit nicht darstellbaren Graphiken und Plänen, Fundstelle: Anlageband III zum BGBl. I Nr. 22 vom 19.4.1994 I 734, S. 283 - 378

Währe es technisch möglich, diese Inhalte entweder direkt (inline Grafik) darzustellen oder zumindest zu verlinken?

@nichtich
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Kannst du bitte deine Issue so ändern, dass er einen aussagekräftigen Titel hat und dass die Beispiele verlinkt sind, so dass sich nachvollziehen lässt worauf du dich beziehst?

@tobislaw
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Es geht wohl hier um Anlage 9 (http://www.gesetze-im-internet.de/babwismarg/anlage_9_16.html)
Wahrscheinlich gibt es die Inhalte nicht online, Autobahnplanung per Gesetz durch Bundestag ging nur ausnahmsweise wegen Wiedervereinigung. Jedenfalls ein ziemliches Sonderproblem...

@nichtich
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Ok, die Anlagen sollten sich ja als PDF oder in gedruckter Form zum Einscannen finden lassen. Die Frage ist nur, ob sowas als Datei zum Verzeichnis des Gesetz kommt oder ob Anlagen und andere Publikationen besser in ein anderes Repository gehören.

@tobislaw
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Ich fände es in einem anderen Repository besser. Denn hier soll ja eigentlich alles Bundesrecht in einem maschinenlesbaren Format abgelegt sein. Allein für das eine Gesetz hier wären das schon >100 Seiten pdf mit Graphiken, die jemand, der das zB das ganze Bundesgit zur Analyse runterlädt überhaupt nicht haben will. (Und sich bei Bedarf ja sowieso noch vom anderen ziehen könnte)

@nichtich
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Ein Alternative wäre es, dem Bundesgit ein Literaturverzeichnis hinzuzufügen, das auf Anlagen und in Gesetzen referenzierte Publikationen verweist. Vermutlich eignet sich BibTeX allerdings nicht gut dazu, auf Gesetzestexte, internationale Verträge, Fundstellen im Bundesgesetzblatt etc. zu verweisen.

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